Petition pro Videospiele - gegen Videospielverbote
bitte tretet bei um Videospielern eine Stimme zu geben. wir brauchen, wie Jäger & Waffenhändler, eine Lobby, ein öffentliches Gesicht, sonst haben wir in der Politik keinen Einfluss. ladet bitte interessierte Freunde ein zu joinen.
Information
Affiliation:
Gameware KG / www.gameware.at
Location:
Innsbruck, Austria, 6020
Phone:
+43-512-392626
Birthday:
01 January 1989
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Petition pro Videospiele - gegen Videospielverbote

 
Petition pro Videospiele - gegen Videospielverbote

Petition pro Videospiele - gegen Videospielverbote in Diskussionen haben wir die Antwort an unseren Anwalt gepostet (hier wollte der Text nicht reinpassen?;)

Petition pro Videospiele - gegen Videospielverbote

Petition pro Videospiele - gegen Videospielverbote
Erste Antwort der bayerischen KJM & der BPJM:

Von: Petra Meier [mailto:Petra.Meier@BPjM.Bund.de]


Gesendet: Freitag, 02. Oktober 2009 10:16


An: Kanzlei Dr. Schar & Dr. Schmidhammer


Betreff: z. Hd. Herrn RA Dr. Schmidhammer;
Indizierungsverfahren zu "www.gameware.at" (Pr. 558/09)



Sehr geehrter Herr Dr. Schmidhammer,




die Komm...ission für Jugendmedienschutz hat mit Datum vom
26.8.2009 eine Stellungnahme übersandt, in der folgendes zum Internetangebot
Ihres Mandanten ausgeführt wird:



Liebe Petra Meier,


eine mehrmalige Sichtung der beiden unten genannten
Angebote hat ergeben, dass jeweils ein Bereich generiert wurde, der
zugangsbeschränkt ist. Der Nutzer muss sich hier bei jedem Nutzungsvorgang mit
Emailadresse und Passwort nach einmaliger Anmeldung einloggen.

Da davon auszugehen ist, dass innerhalb dieses Bereichs
weiterhin von der BPjM indizierte Medieninhalte zugänglich gemacht werden, muss
eine geschlossene Benutzergruppe gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2
JMStV eingerichtet sein. Inhalte, die in Listenteil B oder D
der Liste für jugendgefährdende Medien eigetragen sind, dürfen gem. §
4 Abs. 1 Nr. 11 JMStV überhaupt nicht zugänglich gemacht werden. Indizierte
Trägermedien dürfen nach § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG nicht auf dem Wege
des Versandhandels eingeführt werden. Hier haben die Obersten
Landesjugendbehörden Eckwerte erlassen, die strenge Aussagen über die
Bedingungen des Online-Vertriebs machen und die an die Eckwerte der KJM
angelehnt sind.

Da bei Erstanmeldung bei den Seiten (….) und
www.gameware.at lediglich Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und
Emailadresse anzugeben sind, ist davon auszugehen, dass eine geschlossene
Benutzergruppe gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV in vorliegenden Fällen nicht gegeben
ist, da von Seiten der Anbieter nicht ausreichend sichergestellt ist, dass die
Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden bzw. diese nur an Erwachsene
abgegeben werden. Die verwendeten Systeme sind als nicht ausreichend im
Sinne der gesetzlichen Anforderungen und der Eckwerte der KJM einzustufen.

(…)

Die im Indizierungsantrag zur Seite www.gameware.at
genannten Inhalte zum Spiel "Manhunt 2" (Listenteil B, BAnz. Nr. 16
vom 30.01.2009) sind über die Adresse weiterhin frei abrufbar:
http://www2.gameware.at/info/space/Manhunt+2. Auch die im Antrag genannten
anderen Inhalte sind frei zugänglich. Auf der Startseite am 22.08.09 wird das
Spiel "Wolfenstein" beworben. Dieses Spiel erhielt von der USK bisher
kein Kennzeichen. Ein Screenshot aus dem Spiel zeigt zumindest ein
Hakenkreuz.

Die von den Anbietern angezeigten Änderungen in Bezug auf
den zugangsbeschränkten Bereich reichen nicht aus, um den Eckwerten der KJM zu
genügen. Auch sind die im Indizierungsantrag erwähnten Inhalte weiterhin zum
Teil frei zugänglich. Von daher gestaltet sich die Sachlage nicht grundlegend
anderes als bei Stellung des Antrags auf Aufnahme in die Liste
jugendgefährdender Medien.

Falls es Nachfragen zu den beiden Fällen geben sollte,
können diese gerne an die KJM-Stabsstelle gerichtet werden.





Viele Grüße




Martina Mühlberger



Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Stabsstelle der KJM

c/o Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)

Heinrich-Lübke-Str. 27

81737 München

Tel.: 089/ 63808-275

Fax:
089/ 63808-290

Email:
Martina.Muehlberger@blm.de




Das Gremium der Bundesprüfstelle wird sich aufgrund der
Stellungnahme der KJM in Kürze mit dem Internetangebot „gamesware.at“ befassen.
Über die weiteren Verfahrensschritte werden Sie selbstverständlich informiert.





Mit freundlichen Grüßen

i.V.




Petra Meier



Stellvertretende Vorsitzende

__________________________

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien



Rochusstraße 10, Haus D, 53123 Bonn

Telefon: 0228 9621030

Fax: 0228 379014

allgemeine E-Mail: info@bpjm.bund.de

persönliche E-Mail: petra.meier@bpjm.bund.de

Internet: www.bundespruefstelle.de
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Source: www.gameware.at
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Petition pro Videospiele - gegen Videospielverbote Sommerpause ;) ich war auf Urlaub (Bike&Freundin auf Sardinien:) die Politik ist auf Urlaub, derzeit tut sich nicht viel ... übrigens, der deutsche Bundestag wird sich mit der Petition gegen Verbot von Actionspielen befassen (müssen) - wir melden uns so

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06 July at 04:09
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http://www.csu-landtag.de/www/abgeordnete.asp
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Source: www.csu-landtag.de
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